Mittwoch, 27. Januar 2010
Babylon Mitte: Zur Bewertung des neuen Haustarifvertrags
Auf 'prekär babylon' wurde heute bzw. gestern ein erster detaillierterer Vergleich des Flächentarifvertrags mit dem Haustarifvertrag, der zwischen der Geschäftsführung des Babylon Mitte und Ver.di abgeschlossen wurde, gepostet.

Das gibt mir nun doch noch den Anlaß, zu erklären, dass, wenn es hier dazu kommen sollte, dass eingehender über die Berliner Kinolandschaft gepostet würde, was ja andererseits eh bereits von einigen Leuten ziemlich gut auf 'Überbau' getan wird ... ja, dass dann das Babylon aus gegebenem Anlaß bis auf weiteres nicht berücksichtigt werden wird.

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Freitag, 22. Januar 2010
Babylon Mitte: Kämpfe um Arbeits- und Repräsentationsverhältnisse dauern an ...
Auch nach Abschluss eines Haustarifvertrags zwischen der Geschäftsführung der 'Neuen Babylon Berlin GmbH' (NBB) und Verdi gehen die Auseinandersetzungen zwischen den Betreibern des vom Berliner Senat subventionierten Programmkinos, der Belegschaft, Verdi und der 'Freien ArbeiterInnen Union Berlin' (FAU) weiter.

Während die Geschäftsführung offensichtlich mit Belegschaft und Betriebsrat um Entlohnung und Arbeitsverhältnisse ringt, geht sie zugleich weiter gerichtlich gegen die FAU vor. Die anarchosyndikalistische Strömungsgewerkschaft, in der einige der Angestellten organisiert waren bzw. sind, hatte im Laufe des letzten Jahres eine offensichtlich recht erfolgreiche Boykottkampagne organisiert, um die Einrichtung eines Betriebsrats sowie durch Abschluss eines Haustarifvertrags zugleich bessere Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu erkämpfen. Dies lässt sich zumindest wohl den Gerichtsakten entnehmen. So berichtet Jochen Gerster auf Labournet, dass Timothy Großmann, einer der Geschäftsführer des Kinos, beklagte, dass durch die Öffentlichkeitsarbeit der FAU "eine bereits zugesagte Medienpartnerschaft für die Veranstaltung 'Literatur live' auf Eis gelegt worden sei und Partner 'wie die Jazzwerkstatt, das Internationale Literaturfestival sowie verschiedene Regisseure, Veranstalter und Musiker' verunsichert seien 'und überlegen, die Zusammenarbeit mit der Antragstellerin zu beenden.'" Die Geschäftsführung hatte daraufhin erfolgreich juristische Wege beschritten. Im Dezember letzten Jahres untersagte das Arbeitsgericht zunächst den von der FAU initiierten Boykott und sprach der durchaus traditionsreichen Organisation zudem die 'Tariffähigkeit', d.h gewerkschaftliche Rechte ab. Am 5. Januar 2010 hatte Großmann erneut Erfolg, diesmal vor dem Berliner Landesgericht. Die Kammer, so Jochen Gerster, "zementierte das erstinstanzliche Urteil mit der praktischen Konsequenz, dass sie die FAU de facto verbot. Der Gewerkschaft wird ein Ordnungsgeld von 250 000 € ersatzweise bis zu 6 Monaten Haft für die Zuwiderhandlung angedroht, sollten ihre Vertreter weiter behaupten oder verbreiten, 'bei der Freien Arbeiter Union (FAU) handele es sich um eine Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft' und 'die Neue Babylon Berlin GmbH kürze aktiv in der Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin (FAU) tätigen Beschäftigten Schichten oder verlängere deren Verträge aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur FAU nicht'."
Damit noch nicht genug: Da die FAU nach Auffassung der NBB gegen diese Unterlassungserklärung verstoße, hat die Geschäftsführung nunmehr laut einer Presseerklärung der FAU vom 22.10. beim Landgericht beantragt, "'ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft'" zu verhängen. Es drohen den Sekretären der Organisation nunmehr, so die FAU, ein "Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten."

Auch wenn man dem anarchosyndikalistischen Modell einer Richtungsgewerkschaft skeptisch gegenübersteht, so scheint mir doch, dass man den von der Geschäftsführung des Babylon iniitierten Angriff auf selbstorganisierte Gewerkschaftsstrukturen und letztlich gar auf das Koalitionsrecht nicht hinnehmen kann. Um noch einmal Jochen Gersters bereits verlinkten Artikel zu zitieren: Es geht hier inzwischen auch "um die Verteidigung des Koalitionsrechts, das nichts anderes sein kann, als das Recht abhängig Beschäftigter, sich in Vereinigungen der eigenen Wahl für ihre sozialen Interessen zu organisieren und dafür ggfs. auch die Arbeit niederzulegen, wenn diese durch Unternehmen oder staatliches Handeln bedroht sind. Dieses Recht sollte auch ver.di verteidigen, auch wenn es sich im konkreten Fall um eine „konkurrierende Organisation“ handelt."

Daher an dieser Stelle der Hinweis auf zwei Veranstaltungen der FAU zum Konflikt am Babylon und das Gewerkschaftsverbot:

Info-Veranstaltung und Soliparty am 23.01.2010 im Zielona Gora (Grünberger Str. 73, Boxhagener Platz, U5 Samariterstr.) (s.o.)
20 Uhr Zwei Referenten und ein kurzer Film informieren über den Verlauf des Arbeitskampfs im Kino Babylon Mitte und die aktuelle Situation im Verbotsverfahren. Eintritt frei.
22h Soli-Party:
Eintritt 3-5 (nach Selbsteinschätzung) Euro


„Neue Formen von Arbeit und kollektiver Organisierung“
Podiumsdiskussion am 30.01.2010 | 12-15 Uhr | Roter Salon / Volksbühne

Panel 1: Partizipation und gewerkschaftliche Organisationsformen
Renate Hürtgen, Jochen Gester, Holger Marcks, Joachim Schulte
Panel 2: Gewerkschaftliche Alternativen und ihre Umsetzung
Willi Hayek, Bodo Zeuner, Klaus Stähle, Andreas Heinze

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